§ 1 Anwendungsbereich
Im Rahmen von DAS ZIMMER, Konzeptschneiderei, Inhaberin: Claudia Zimmer (Auftragnehmerin), gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote die nachfolgend wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. werden anschließend schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt.
§ 2 Angebot und Bestellung
Alle Angebote der Auftragnehmerin hinsichtlich der Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der mündliche Auftrag von Auftragnehmerin und Auftraggeber*in schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt wurde. Ist eine solche Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Auftraggebers/der Auftraggeberin nur möglich, wenn diese von der Auftragnehmerin genehmigt werden und vor dem Zuschnitt erfolgen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
Der/die Auftraggeber*in kann aus den von der Auftragnehmerin vorgelegten Stoffen das von ihm gewünschte Material auswählen. Für die Qualität der von dem/der Auftraggeber*in mitgebrachten Stoffe übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Das Gleiche gilt für upgecyclete Teile und Umarbeitungen. Die Auftragnehmerin verarbeitet das ausgesuchte Material nach den Wünschen des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Bezug auf Farbauswahl, Zuschnitt und Verarbeitung zu dem bestellten Kleidungsstück/Modell. Dieses wird dabei nach den persönlichen Maßen des Auftraggebers/der Auftraggeberin gefertigt.
§ 4 Maßnehmen
Die Fertigung des Kleidungsstücks erfolgt nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Der /die Auftraggeber*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm/ihr zu vertreten sind und zu seinen/ihren Lasten gehen.
§ 5 Zahlung
Mit Auftragserteilung wird die Zahlung des Materialwertes und 50% des Kostenvoranschlages der Fertigung fällig. Der endgültige Betrag wird bei Übergabe mit der Anzahlung verrechnet.
Zahlungen erfolgen bar, mit EC Karte oder nach Absprache per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung und/oder Rechnungserhalt. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Durch verspätete Zahlung eintretende Lieferverzögerungen sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu vertreten. Die Zahlungen sind auf nachfolgendes Konto zu leisten:
Kontoinhaberin: Claudia Zimmer
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE62 5105 0015 0107 1109 18
BIC: NASSDE55xxx
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum der Auftragnehmerin.
Wurde die Ware 10 Tage nach Waren- und/oder Rechnungserhalt noch nicht vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann die Auftragnehmerin gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5 % über dem jeweiligen aktuellen Basissatz liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 6 Versand/Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt durch persönliche Abholung oder per Post auf Kosten des Auftraggebers/der Auftraggeberin an die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin angegebene Lieferadresse. Dies gilt nicht für mehrere Lieferungen einer Bestellung. In einem solchen Fall greift § 7. Die Wahl der Zustellmethode obliegt der Auftragnehmerin.
Mit der Übergabe der bestellten Ware an das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auch bei Teillieferung auf den/die Auftraggeber*in über. Nimmt der/die Auftraggeber*in die gelieferte Ware nicht an, steht der Auftragnehmerin nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 7 Versandkosten
Nimmt der/die Auftraggeber*in die Lieferung nicht an oder sind mehrere Zustellversuche erforderlich, so fallen diese Kosten dem/der Auftraggeber*in zur Last.
§ 8 Nachlieferungsrecht, Qualität
Der/die Auftraggeber*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Materialauswahl anhand von Mustern gegebenenfalls zu produktionstechnisch bedingten geringfügigen Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur kommen kann. Evtl. geringfügige Abweichungen des verarbeiteten Materials im Vergleich zum auftraggeberseitig ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar. Der/die Auftraggeber*in erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform keine Mängel der Ware begründen.
Der/die Auftraggeber*in hat anlässlich der Abnahme der fertig gestellten Ware deren Vertragsmäßigkeit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der/die Auftraggeber*in Nachbesserung auf Kosten der Auftragnehmerin verlangen.
Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der/die Auftraggeber*in unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich anzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Widerrufsrecht
Grundsätzlich steht dem/der Auftraggeber*in ein Widerrufsrecht bei der Bestellung von Maßkonfektion nicht zu. Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 312g BGB besteht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde, kein Widerrufsrecht. Da die von der Auftragnehmerin angebotene Maßkonfektion nach den Maßen und den Vorstellungen des Auftraggebers /der Auftraggeberin gefertigte Bekleidung beinhaltet, ist die Bekleidung nach Kundenspezifikationen angefertigt.
§ 10 Rücktrittsrecht
Der Auftragnehmerin steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag in den Fällen zu, wenn der/die Auftraggeber*in nach zweimaliger Vermessung und anschließender Anprobe der beauftragten Ware unrealistische Vorstellungen hinsichtlich Passform und Aussehen hat, die in den körperlichen Gegebenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen. Ebenso steht der Auftragnehmerin ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Auftragnehmerin nach obigem Passus den/die Auftraggeber*in erkennbar nicht zufrieden stellen kann. Im Falle des Rücktritts steht der Auftragnehmerin die bereits geleistete Anzahlung anteilig für bereits erbrachte Arbeiten sowie Materialkosten zu. Der/die Auftraggeber*in kann nach den gesetzlichen Bestimmungen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. In diesem Fall findet eine anteilige Verrechnung der geleisteten Anzahlung für bereits erbrachte Arbeiten sowie Materialkosten statt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von DAS ZIMMER, Taunusstraße55, 65183 Wiesbaden.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
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Konzeptschneiderei, Taunusstrasse 55, 65183 Wiesbaden
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